Behandlungskostenzurückweiter

Die Kosten für eine Implantation gliedern sich grundsätzlich in zwei Teile:

- das Implantat bzw. die künstliche Zahnwurzel

- die Krone bzw. der entsprechende Zahnersatz auf den Implantaten

 

Die chirurgisch implantologische Behandlung gilt als Privatleistung. Die Kosten für Implantate werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.               Private Krankenkassen übernehmen meistens einen Großteil der Kosten.

Daher empfehlen wir unseren Patienten den Privatkostenplan für die Behandlung, den Sie vor Behandlungsbeginn von uns erhalten, frühzeitig der Krankenkasse vorzulegen. So kann geklärt werden, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Behandlungskosten